Verkaufs– und Lieferungsbedingungen

  1. Der Auftrag is unwiderruflich und verbindlich. Er entsteht durch die Unterzeichnung des Bestellformulars oder durch Ausfüllen und Versenden des Online-Bestellscheins, gezeichnet vom Auftraggeber oder in dessen Namen. Verringerung der Auflage oder Annulierung getätigter Aufträge ist nicht möglich. Nach Bestellung hat stets vollständige Zahlung zu erfolgen. Die von PUBLICA angegebenen Preise gelten am Tage der geschlossenen Vereinbarung und verstehen sich ausschliesslich Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackungskosten. Preiserhöhungen als Ursache von gesetzlichen Bestimmungen oder staatlichen Verordnungen können dem Auftraggeber in Anrechnung gebracht werden.
    Der Auftraggeber hat sich bei eigenständigen Bestellungen – anders als im Beisein eines PUBLICA-Vertreters – genauestens von Modell, Farbe und Ausführung der zu bestellenden Artikel zu vergewissern.
    Auftragsgemäss gelieferte Artikel werden unter keinen Umständen von PUBLICA umgetauscht oder zurückgenommen, solange die Lieferung den zumutbaren Anforderungen entspricht. In Abweichung von den Gesetzesbestimmungen wird die Anwendung Allgemeiner (Einkaufs-) Bestimmungen seitens der Gegenpartei ausdrücklich ausgeschlossen; es sei denn, die Parteien treffen schriftlich anderweitige Vereinbarungen.
  2. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Übermittlung von Text und/oder Material zu sorgen. Wenn nicht anderes vereinbart, sind Texte, Klischees, Logos usw. spätestens 8 Tage nach Auftragseingang PUBLICA zur Verfügung zu stellen.
    Der Auftraggeber garantiert PUBLICA, dass Erstgenannter bei Zurverfügungstellung und Benutzung von Logos, Texten und Modellen in keinerlei Art gegen Rechte verstösst, die Dritte aufgrund jedweden urheberrechtlichen Schutzes geltend machen könnten – sei es aus Gründen gewerblichen Rechtschutzes, sei es allgemein aufgrund einer unerlaubten Handlung.
    Der Auftraggeber wahrt PUBLICA ausdrücklich, und zwar sowohl gerichtlich als aussergerichtlich, vor jedwedem Anspruch, den Dritte gemäss vorgenannten Gesetzes geltend machen könnten. Für eventuelle Fehler in Texten und/oder Abbildungen in vom Auftraggeber angelieferten Unterlagen ist PUBLICA in keiner Weise verantwortlich.
    Unter keinen Umständen haftet PUBLICA bei verzögerter Einreichung obengenannten Materials für einen Lieferungsverzug; bei Verzug in der Zurverfügungstellung obengenannter Unterlagen behält Publica sich das Recht vor, den ganzen Auftrag in Rechnung zu stellen. Der vollständige Ausgleich der Rechnung hat gemäss der vereinbarten Zahlungsfrist zu erfolgen.
  3. Wenn vereinbart wurde, einen Korrekturabzug zu schicken, so hat der Auftraggeber diesen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang zurückzuschicken; Ermangelung wird als Zustimmung zum Druck bzw. zur Ausführung des Auftrages, wie der Auftraggeber ihn als Beispiel empfangen hat, betrachtet.
  4. Der Auftraggeber trägt sowohl die Kosten für erhebliche änderungen an ursprünglich vereinbarten Ausführungen, als auch die Kosten für die Herstellung neuen Materials, für teurere Ausführungen und sonstige besondere Leistungen.
  5. Für Druck-, Setz- oder sonstige Fehler, die ausserhalb der Verantwortung des Auftragsgebers liegen, kann die Zahlung nur mit Zustimmung von PUBLICA teilweise oder völlig erlassen werden; Schadenersatz, in jedweder Form, kann jedoch vom Auftraggeber nicht erhoben werden. Aufrechnung kann ausschliesslich mit Zustimmung von PUBLICA erfolgen. In solch einem Falle hat der Auftraggeber PUBLICA auf jeden Fall zu ermöglichen, doch noch eine korrekte Lieferung gewährleisten zu können.
  6. Die Zahlung unserer Rechnungen ist bei Erhalt der Rechnung in bar fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten fällig. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15 % der ausstehenden Forderung, mindestens jedoch auf 70 €. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Publica.
  7. Lieferungen innerhalb der Niederlande : ab 500 Euro franko; andernfalls werden Auftrags- und Lieferungskosten berechnet (Innerhalb Benelux : 22,95 Euro pro Lieferung).
  8. Lieferungspflicht entfällt in allen Fällen höherer Gewalt jedweder Art; hierzu zählen: Arbeiterstreik, Blockade, Dienst nach Vorschrift und die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen unserer Lieferanten. Der Lieferungstermin ist stets annäherend. Lieferungsverzug durch PUBLICA gibt dem Auftraggeber weder das Recht auf jedweden Schadenersatz noch das Recht, die Vereinbarung aufzulösen.
  9. Die Firma PUBLICA behält sich das Recht vor, auf all ihren Produkten ihre Internetadresse anzugeben, sofern nicht anders vereinbart.
  10. Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; bei Nichteinhaltung dieser Frist entfällt jedweder Anspruch auf Reklamation. Ansprüche auf Garantie, erneute Zustellung oder Reparatur von Defekten werden erst von PUBLICA in Behandlung genommen, nachdem der Auftraggeber seinen finanziellen Verpflichtungen PUBLICA gegenüber nachgekommen ist.
  11. Bei eventuellen aus dieser Vereinbarung resultierenden Rechtsstreitigkeiten – darunter auch Zahlungsverweigerung oder Nichtzahlung zu verstehen – ist nur der Gerichtsstand Den Bosch zuständig.

 

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